Mögliche Sportstättenöffnung ab 1. Mai 2020

Ankündigung der möglichen Öffnung per 1.5.20 durch VK Kogler

Heute wurde in der Pressekonferenz von Vizekanzler und Sportminister Kogler angekündigt, dass für gewisse Sportarten – darunter auch Bogenschießen – der Sportbetrieb unter von den Sportverbänden auszuarbeitenden Richtlinien ab 1. Mai wieder möglich sein soll.

Derzeit ist auf ebendiese auszuarbeitenden Richtlinien, die sich natürlich im gesetzlichen Rahmen von COVID- und Epidemiegesetz bewegen müssen, zu warten. Das bedeutet wahrscheinlich auch, dass in den Vereinen und auf den Standorten zusätzliche organisatorische und infrastrukturelle Auflagen zu erfüllen sein werden.

Wir wissen, dass unser Fachverband, der ÖBSV, hier schon tätig ist und mit einer Richtline demnächst zu rechnen sein wird. Ebenso ist noch unklar, inwieweit die Behörden anhand dieser Richtlinien agieren werden und mit welchen Konsequenzen bei behördlich festgestellten Verstößen zu rechnen ist.
Daher bitten wir auch weiterhin um Geduld – mit einem “normalen” Trainingsbetrieb wird wahrscheinlich auch ab 1. Mai noch nicht zu rechnen sein.

Es wird an unser aller Disziplin in der Befolgung dieser Richtlinien liegen, ob der Bogensport die derzeit positive Medienpräsenz auch behält!

Euer Team des WBSV