BSO Info zur Lockerungsverordnung: Indoor-Sport und Veranstaltungen möglich

Die nächste COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, wurde gestern veröffentlicht. Details im Wortlaut der BSA-Aussendung.

Sport ist nun unter gewissen Voraussetzungen (2m Abstand) auch indoor möglich.
Zudem sind Veranstaltungen mit bis zu 100 TeilnehmerInnen erlaubt.

Nach Adaptierung und Klärung einiger Punkte mit dem Sportministerium, finden Sie nun unsere überarbeiteten Handlungsempfehlungen und FAQ auf unserer Website sowie eine kleine Übersichtsgrafik (siehe unten).

Nachstehend finden Sie folgende Informationen:

Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 - 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir bitten alle Sportverbände, die Handlungsempfehlungen herausgeben bzw. herausgegeben haben, diese in Bezug auf die aktuelle Lockerungsverordnung zu überprüfen und uns ggf. den Link zu übermitteln.

Das ÖISS-Informationspapier "Customer Journey – Sportstätten" unterstützt die BetreiberInnen einer Sportstätte bei der Planung ihrer Maßnahmen im Zuge der Wiederöffnung der Sportstätte.

Immer am aktuellsten Stand

Besuchen Sie regelmäßig unsere Website und verlinken Sie gerne auf www.sportaustria.at/corona

Unter unseren FAQ finden Sie viele Antworten zu häufig gestellten Fragen. Wir aktualisieren und erweitern die Liste regelmäßig. Weiters informieren wir Sie wie bisher über Newsletter und WhatsApp; neu bei uns: Facebook und Instagram – werden Sie Teil der Community:

Beste Grüße,
Ihr Sport Austria-Team

Übersicht Maßnahmen ab 29.05.20